Warken offen für Lockerung nach Infektionszeit

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Warken offen für Lockerung nach Infektionszeit

Arbeitgeber können derzeit von Arbeitnehmern ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Um Arztpraxen zu entlasten, befürworten Vertreter der Ärzteschaft eine Lockerung dieser Regel. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will jedoch erst nach der laufenden Infektionszeit über mögliche Änderungen sprechen.

Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk zeigte sich Warken grundsätzlich offen für Optimierungen im System. „Ich bin bereit, Dinge zu verbessern, wenn es Möglichkeiten gibt, effizienter zu arbeiten und Kosten im Gesundheitssystem zu senken“, erklärte die Bundesgesundheitsministerin. Anlass für die Debatte ist ein Vorschlag von Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Gassen regt an, die Ausnahme von der Attestpflicht aus dem Gesetz zu streichen und die bisherige Frist von drei Tagen auf vier oder fünf Tage zu verlängern. Ziel sei eine Entlastung der Arztpraxen, ohne das berechtigte Interesse der Arbeitgeber an Krankmeldungen zu untergraben.

Warken betont, dass es eine ausgewogene Lösung für beide Seiten geben müsse. „Ärztinnen und Ärzte sollen nicht über Gebühr belastet werden, Arbeitgeber haben aber ein legitimes Interesse an Nachweisen für krankgemeldete Mitarbeiter“, so die Ministerin. Bis auf weiteres sollen daher keine Veränderungen an der aktuellen Regelung vorgenommen werden.

Parallel plant Warken Einsparungen im Gesundheitswesen: Das Bundeskabinett berät heute über Sparpläne, mit denen rund zwei Milliarden Euro eingespart werden sollen – größtenteils im Krankenhausbereich. Gleichzeitig schloss die Ministerin weitere Beitragssteigerungen bei Krankenkassen und Pflegeversicherung aus. Bürger und Arbeitgeber sollen dadurch nicht zusätzlich belastet werden.

 

Quelle: tagesschau | Foto: Bundesregierung/Marvin Ibo Güngör

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Datum: 15.10.2025
Rubrik: Lokales
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